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TelDaFax darf Netz der GMB nicht mehr nutzen
(vom 06.05.2011)
Die TelDaFax Energy GmbH, Mottmannstraß 8, 53842 Troisdorf, beliefert verschiedene Kunden in Miltenberg und Bürgstadt mit Erdgas.
Für die Belieferung ihrer Entnahmestellen nutzte die TelDaFax Energy GmbH das Netz der GMB Gasversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH (Netzbetreiber) und hatte hierfür Netzentgelte zu bezahlen.
Nachdem die TelDaFax Energy GmbH, fällige Abrechnungen auf Netzentgelte nicht zahlte, ist die GMB als Netzbetreiber gemäß § 20 Abs. 2 EnWG berechtigt, die Netznutzung zu verweigern, so wie ein jeder Vertragspartner das Recht hat, seine Leistungen (hier Netznutzung) aus einem Vertragsverhältnis zurückzuhalten, wenn der andere Vertrags-partner seinerseits nicht leistungsbereit und/oder -willig ist.
Die TelDaFax Energy GmbH ist in der Vergangenheit nicht nur ihren Zahlungs-verpflichtungen nicht fristgemäß der GMB gegenüber nachgekommen, sondern es bestehen aktuell erhebliche Zahlungsrückstände.
Aus diesem Grunde hat die Gasversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH am 06.05.2011 gegenüber der TelDaFax Energy GmbH den Lieferantenrahmenvertrag gekündigt und damit von ihrem Recht zur Verweigerung der Netznutzung gemäß § 20 Abs. 2 EnWG Gebrauch gemacht.
Hierüber wurde auch die Bundesnetzagentur unverzüglich informiert.
Da die TelDaFax Energy GmbH daher ihre Entnahmestellen nicht mehr mit Erdgas versorgen kann, aber die betroffenen Anschlussnehmer dennoch Erdgas aus dem Netz entnehmen, hat die GMB gemäß § 3 Abs. 2 GasGVV darüber informiert, dass ab sofort diese Entnahmestellen von der Gasversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH im Wege der Ersatzversorgung beliefert werden.
Die Ersatzversorgung ist teurer als z.B. die Versorgung mit GMB-Produkten, deshalb sollten sich die betroffenen Kunden schnellstmöglich mit den Kundencenter der EMB in Verbindung setzen und sich über günstigere Bezugsmöglichkeiten informieren.